Kategorie: Erbrecht
Gleichstellung nichtehelicher Kinder - geb. vor dem 1.7.1949
Anpassung an die Menschenrechte
Aktuelle Rechtslage
Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Allerdings gibt es eine Sonderregelung im Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969, die vorsieht, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt gelten und daher auch kein gesetzliches Erbrecht haben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden dass diese Regelung gegen die Menschenrechte verstößt.
Geplante Regelung
In dem Regierungsentwurf ist folgende Neuregelung geplant:
Für künftige Sterbefälle sollen alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder ehelichen Kindern gleichgestellt werden. Sie beerben ihre Väter als gesetzliche Erben.
Besonderheiten sollen für Sterbefälle gelten, die sich bereits vor der geplanten Neuregelung ereignet haben.