Familienrecht

Sie wollen heiraten und fragen sich ob Sie einen Ehevertrag brauchen? Lassen Sie sich beraten!

Gerade wenn Vermögen mit in die Ehe gebracht wird, kann eine vertragliche Regelung für die Eheleute die Sicherheit bringen, dass der schwächerer Partner die Nachteile einer arbeitsteiligen Partnerschaft nicht fürchten muss.
Wir klären die Interessenslagen der Partner ab und entwerfen einen Vertrag, der beiden Partnern die Basis für eine glückliche Ehe sein kann. Kommt es zur Trennung erklären wir Ihnen die wirtschaftlichen Auswirkungen beim Unterhalt, beim ehelichen Güterrecht. Durch die Reform des Versorgungsausgleichs sind Möglichkeiten eröffnet den Ausgleich wirtschaftlich sinnvoll zu regeln. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung bauen, die durch die Fachanwaltausbildung untermauert wird.

Unser Service umfasst folgende Themen:

  • Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
  • Beratung im Scheidungsfall
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
  • Ansprüche nach ehelichem Güterrecht
  • Beratung in Sorgerechtsfragen
  • Versorgungsausgleich

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht

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