FAMILIENRECHT

Sie möchten heiraten und fragen sich ob Sie einen Ehevertrag brauchen? Gerade wenn Vermögen mit in die Ehe gebracht wird, kann eine vertragliche Regelung für die Eheleute die Sicherheit bringen, dass der schwächerer Partner die Nachteile einer arbeitsteiligen Partnerschaft nicht fürchten muss. Wir klären die Interessenslagen der Partner ab und entwerfen einen Vertrag, der beiden Partnern die Basis für eine glückliche Ehe sein kann.

Kommt es zur Trennung, erklären wir Ihnen die wirtschaftlichen Auswirkungen beim ehelichen Güterrecht. Durch die Reform des Versorgungsausgleichs sind Möglichkeiten eröffnet, den Ausgleich wirtschaftlich sinnvoll zu regeln. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung als Fachanwälte für Familienrecht vertrauen.

UNSERE TÄTIGKEIT IM FAMILIENRECHT UMFASST INSBESONDERE FOLGENDE LEISTUNGEN

  • Konzipierung von Eheverträgen
  • Überprüfung älterer Eheverträge auf Wirksamkeit
  • Beratung im Scheidungsfall
  • Aushandeln von Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Vorbereitung einer Scheidung ohne weitere Streitigkeiten vor Gericht
  • Vertretung in gerichtlichen Abänderungsverfahren
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
  • Ansprüche nach ehelichem Güterrecht
  • Beratung und Vertretung beim Zugewinnausgleich
  • Beratung in Sorgerechtsfragen
  • Versorgungsausgleich
  • Vorsorgende Beratung zur Vermeidung einer behördlichen Inanspruchnahme auf Elternunterhalt