VERKEHRSRECHT

Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt oder wurden unverschuldet in ein Verkehrsvergehen hineingezogen? Ob und vor allem welche Ansprüche die Geschädigten haben und wie sie diese geltend machen können, ist oftmals unklar. So bleiben manche Geschädigte teilweise auf Kosten sitzen, da diese nicht erstattungsfähig sind. Um dies zu vermeiden sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

So können Sie sicher gehen, dass Sie weder zu wenig erhalten, noch für entstandene Kosten selbst aufkommen müssen. Wir unterstützen Sie von der Ermittlung der gegnerischen Versicherung, bis hin zur Auszahlung der Versicherungsleistungen und regulieren Ihre Sach- und Personenschäden. In der Regel sind die Kosten des beauftragten Anwalts von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen, so dass für Sie keine Kosten entstehen.

UNSERE TÄTIGKEIT IM VERKEHRSRECHT UMFASST INSBESONDERE FOLGENDE LEISTUNGEN

  • Verkehrszivilrecht
  • Verteidigung im Fall von Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsverwaltungsrechts (Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot)
  • Schadensregulierung bei jeglichen Unfällen im Straßenverkehr gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Falle von Personenschäden
  • Abwicklung von Unfallschäden