Weitere Rechtsgebiete
Strafrecht
Wir vertreten Sie im Strafverfahren
Holen Sie sich juristischen Beistand, weil Strafverfahren komplex und abhängig von der Meinungsbildung des Gerichts sind, ist eine rechtzeitige Weichenstellungen erforderlich.
Bußgeldbescheid - Frist!
Wir holen für Sie die amtliche Ermittlungsakte ein, prüfen Ihre Erfolgsaussichten für ein Einspruchsverfahren und vertreten Sie selbstverständlich durch das Gerichtsverfahren. Denken Sie bitte daran, dass ab Zustellung des Bußgeldbescheideseine Frist von 2 Wochen zu berücksichtigten ist, in welcher der gegen den Bescheid vorgegangen werden muss. Ist die Frist versäumt, haben Sie keine Möglichkeit mehr, gegen den Bescheid vorzugehen.
Urheberrecht/Abmahnungen
Haben Sie eine Abmahnung im Briefkasten und sind verunsichert, wie Sie sich verhalten sollen? Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Da bei Abmahnungen die Gebührenwerte meist hoch angesetzt werden und die Gebühren des Anwalts sich nach diesen Werten errechnen, bieten wir Ihnen an, die Forderung für pauschal 150,00 € zzgl. MwSt. zu prüfen. Diese Pauschale deckt die gesamte außergerichtliche Tätigkeit ab. Soweit sich ein Klageverfahren anschließt berechnen sich die Gebühren wieder nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen hier die Kosten nicht.
Gebührenrecht
Haben Sie sich durch einen Anwalt beraten oder vertreten lassen, sind aber mit dessen Abschlussrechnung nicht einverstanden? Dann lassen Sie die Rechnung durch uns nachkontrollieren. Für 110,00 € zzgl. MwSt. prüfen wir die Gebührenansprüche und erläutern Ihnen die einzelnen Positionen ausführlich und verständlich.
Schuldnerberatung
Sind Sie finanziell in eine schwierige Situation geraten und können Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen? Wir nehmen für Sie Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und unterbreiten anhand Ihrer finanziellen Möglichkeiten Ablösevergleiche oder Ratenzahlungsangebote. Soweit nötig begleiten wir Sie auch in das Insolvenzverfahren bis hin zur Verfahrenseröffnung.
Wir berechnen für unsere Tätigkeit:
- bei bis zu 5 Gläubigern 300,00 €
- bei bis zu 10 Gläubigern 350,00 €
- bei 10 Gläubigern und mehr 400,00 €
- ab 20 Gläubigern treffen wir eine individuelle Vereinbarung.
Die Gebühren verstehen sich zzgl. Auslagen und UmSt. Die Gebühren decken vom ersten Beratungsgespräch, bis hin zum Abschlussschreiben alle Kosten mit ab. So bleiben die Kosten für Sie transparent.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Nicht jedem ist es möglich, die Kosten eines Rechtsbeistandes zu tragen. Um dennoch einen „Waffengleichheit“ zu schaffen, sieht das Gesetzt vor, dass in diesen Fällen die Staatskasse für die Kosten des Anwaltes aufkommt. Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für die Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufgebracht werden können und keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit besteht. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfe haben, um für Sie das Kostenrisiko gering zu halten. Sprechen Sie uns an.
Aktuelle Urteile aus vermischten Rechtsgebieten
Rücktritt - unerheblicher Sachmangel
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Darlehenskonto - Kontoführungsgebühr in AGB's nicht zulässig
Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam [mehr]
eBay - Auktionsabbruch wegen Diebstahl des Kaufgegenstandes
Ist nachgewiesen, dass das Verkaufsobjekt während des Auktionzeitraums gestohlen wurde, kann der Verkäufer sein Angebot vorzeitig beende. Ein Bieter hat in diesem Fall kein Anspruch auf...[mehr]