Dienstliche Weihnachtsfeiern gelten nach einem Urteil des Sozialgerichtes Frankfurt Az-S10 U2623/03 solange als Dienst, bis auch der Chef nach Hause geht. Ein Verwaltangestellter war während der Feier seines Amtes betrunken eine Treppe hinunter gestürzt und hatte sich dabei ein Schädel/Hirn-Trauma zugezogen.

Die gesetzliche Unfallversicherung wollte nicht zahlen, weil sie die Feier als privates Treffen einordnete. Dem folgte das Sozialgericht nicht: Eine Weihnachtsfeier ist eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung solange der Vorgesetzte ausharrt.

Quelle: Sozialgericht Frankfurt Az-S10 U2623/03