Kein Reiserücktrittsrecht bei nur allgemeiner Terrorgefahr
Grundsätzlich ist bei Vorliegen „höhere Gewalt“ eine kostenfreie Stornierung von gebuchten Reisen zulässig (§ 651j Abs. 1 BGB). Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen neben […]
Grundsätzlich ist bei Vorliegen „höhere Gewalt“ eine kostenfreie Stornierung von gebuchten Reisen zulässig (§ 651j Abs. 1 BGB). Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen neben […]