Eheverträge entfalten regelmäßig dauerhafte Wirkung. In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) jedoch, hebelt dieser unter bestimmten Voraussetzung die vertragliche Bindung an eine lebenslange Unterhaltspflicht aus. Entschieden wurde über die Frage, inwieweit eine Änderung der Rechtslage geeignet ist, im Ehevertrag notariell vereinbarte Unterhaltszahlungen abzuändern. Der BGH hat sich dafür ausgesprochen, dass sich bei nachträglich Änderung der Rechtslage die Möglichkeit für den Unterhaltsschuldner ergibt, eine Abänderung herbeizuführen. Hierbei ist jedoch auf den Einzelfall abzustellen. Wir beraten Sie gerne.

BGH, Urteil vom 25 Januar 2012 – XII ZR 139/09