Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner Entscheidung vom 25.01.2011 die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts für geschiedene Ehegatten für verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind diejenigen Fälle, in denen der unterhaltspflichtige Ehepartner sich wieder verheiratet und sowohl dem neuen als auch dem geschiedenen Ehegatten gegenüber unterhaltspflichtig ist. Wurde Ihr Unterhaltsanspruch also wegen einer Wiederheirat oder einer ähnlichen Konstellation aufgrund des Berechnungsmodells „Dreiteilung“ gekürzt wird es nun möglich sein, die Unterhaltsansprüche gerichtlich überprüfen zu lassen und so dauerhaft mehr Unterhalt zu erhalten.
BVerfG, Az 1 BvR 918/10 v. 25.01.2011. Wir beraten Sie gerne.