Der Beginn der warmen Jahreszeit läd zum „angrillen“ ein. Leider nicht immer zur Freude der Nachbarn. Um Nachbarschaftsstreite zu vermeiden, haben wir
einige Tipps und Urteile zum Thema „Grillen“ für Sie zusammengestellt: Kann der Vermieter ein Grillverbot im Mietvertrag verhängen? Das Landgerichts Essen (Aktenzeichen 10 S 438/01) hat bestätigt, dass Vermieter im Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen verhängen dürfen und zwar unabhängig davon, ob der Mieter einen Holzkohle- oder Elektrogrill benutzt. Hält sich der Mieter nicht an diese Vereinbarung, droht ihm eine Unterlassungsklage oder im schlimmsten Fall die Kündigung. Wie oft darf man grillen? Die deutschen Gerichte sehen dies sehr unterschiedlich. Eine feste Regelung gibt es nicht. Das Landgerichts Bonn (Aktenzeichen: 6 C 545/96) „erlaubt“ das Anschüren des Grills in den Monaten April bis September einmal im Monat. Die übrigen Mitbewohner müssen allerdings zwei Tage vorher darüber informiert werden. Anders das Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96). Hier hat man sich für dreimal zwei Stunden im Jahr ausgesprochen.
Wo darf gegrillt werden? Gebrutzelt werden darf auf einem Balkon nicht mit Holzkohle, sondern nur mit einem Elektrogrill, so die Richter des Landgerichts Düsseldorf (Az. 25 T 435/90). Zum Schutz der Nachbarwohnung sollte, so das Landgericht München I (Az. 15 S 22735/03) der Grill mit so großem Abstand wie möglich aufgestellt werden, damit der Qualm nicht in die Wohnung des Nachbarn ziehen kann. Sie sehen, es kann keine einheitliche Aussage gemacht werden. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass „Dauergrillen“ von keinem Nachbarn toleriert werden muss.