Wer muss bezahlen, wenn ein Mieter in der Wohnung fahrlässig etwas kaputt macht? Der Vermieter, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall hatte die zwölfjährige Tochter der Mieter Öl in einer Pfanne auf dem Herd vergessen und so die Wohnung in Brand gesteckt.

Die Eltern haben Anspruch auf eine Schadensbeseitigung durch die Vermieterin, entschied der Bundesgerichtshof. Sie durften auch die Miete mindern, weil die Vermieterin den Schaden nicht über ihre dafür zuständige Gebäudeversicherung abwickeln wollte. Das Gericht wies die Revision der Vermieterin gegen ein vorheriges Urteil zurück (Aktenzeichen: VIII ZR 191/13).