Grundsätzlich ist bei Vorliegen „höhere Gewalt“ eine kostenfreie Stornierung von gebuchten Reisen zulässig (§ 651j Abs. 1 BGB). Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen neben Naturkatastrophen auch politische Unruhen und die derzeit leider sehr aktuelle Terrorgefahr. Fraglich ist jedoch, wann eine Situation als höhere Gewalt eingestuft werden kann und somit eine Stornierung begründet. Das Amtsgericht München hat aktuell entschieden, dass eine allgemeine Terrorgefahr in der Regel ein Rücktrittsrecht wegen höherer Gewalt nicht rechtfertigen würde (Urteil vom 12.08.2015, Az.: 231 C 9637/15, rechtskräftig).

Auch eine Reiserücktrittversicherung springt in solchen Fällen ebenfalls nicht ein. Sollten Sie über den Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise nachdenken, so kontaktieren Sie zunächst Ihr Reisebüro. In vielen Fällen bieten die Agenturen die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung.