Große Aufruhr besteht derzeit hinsichtlich der Kindergeldauszahlungen. Durch zahlreiche Zeitungsartikel besteht derzeit Verunsicherung, ob ab 01.01.2016 auch dann noch Kindergeld ausgezahlt wird, wenn der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht mitgeteilt wurden. Die Besorgnis ist unbegründet. Die Bundesagentur für Arbeit hat nunmehr entgegen allen Gerüchten in einer Mitteilung von 12.11.2015 klargestellt, dass eine Einstellung der Zahlungen nicht erfolgen wird. Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuernummern vor. Sollte eine Übermittlung nicht erfolgt sein, werden die Anspruchsberechtigten im Laufe des Jahres 2016 von Ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert.