Wird das Fahrzeug bei einem Unfall schwer beschädigt ist es zudem max. einen Monat zugelassen und hat eine Laufleistung von unter 1000 km, dann können anstelle der Reparaturkosten die Kosten eines fabrikneuen Fahrzeuges vom Unfallgegner verlangt werden. Der Zustand des Fahrzeuges ist durch eine konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung zu bewerten. Auch muss dem Versicherer das Altfahrzeug zum Kauf angeboten und der Ersatzkauf bewiesen werden (BGH 6 ZR 110/08). Zur unabhängigen Bewertung ist daher vor Meldung an die gegnerischen Versicherung anwaltlicher Rat geboten.