Bei Verkehrsunfällen sind neben den beteiligten Fahrern oft keine weiteren Zeugen vorhanden, ist einer davon Fahrer und Halter, dann fällt er als Zeuge
aus. Grundsätzlich gilt im Zivilprozess, dass Zeugenaussagen eine größere Beweiskraft haben als die Parteieinvernahme. Von diesem Prinzip wird in Konstellationen wie oben geschildert eine Ausnahme gemacht. Hier hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte und ihm folgend der Bundesgerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Würdigung der unterschiedlichen Aussagen der jeweils beteiligten Fahrer es gerade nicht darauf ankommt, ob einer von beiden zufällig Partei und der andere Zeuge ist. Gerade bei Verkehrsunfällen führt das dazu, dass das Gericht für die volle richterliche Überzeugungsbildung der Aussage der Partei folgen darf, auch entgegen der Aussage des Zeugen.