Erhalten Sie ein Schreiben der Gewerbeauskunftszentrale sollten Sie nicht der Aufforderung zur Ergänzung oder Korrektur der fehlenden oder fehlerhaften Daten folgen. Der Grund dafür: im Kleingedruckten wird die Kostenpflicht versteckt.

Das Auftreten und Aufmachung dieses Schreiben ist so gestaltet, dass von einen behördlichen Schreiben ausgegangen wird. Der arglose Mandant wird durch seine Unterschrift dann jedoch in Haftung genommen. Zwischenzeitlich sind jedoch die Gerichte mit dieser Masche beschäftigt. Zahlen Sie keinesfalls, sondern konsultieren Sie Ihren Anwalt zum weiteren Vorgehen.