Jedes Jahr landen neben den schönen Weihnachtsgaben auch solche unter dem Weihnachtsbaum, die man lieber wieder in Bares umtauschen möchte.
Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass man alle Artikel binnen 14 Tagen unter Vorlage des Kaufbeleges wieder umtauschen könne. Dem ist nicht so. Ein
Händler ist nicht verpflichtet, mangelfreie Ware zurückzunehmen. Sie haben somit keinen Anspruch auf Rücknahme der Ware.

Manche Händler gewähren jedoch einen Umtausch. Die Konditionen dafür bestimmen sie jedoch selbst. So haben Sie als Kunde keinen Anspruch auf Auszahlung von Bargeld, sondern müssen, soweit der Händler Ihnen mit einem Umtausch entgegenkommt, auch einen Gutschein akzeptieren. Davon abweichende Regeln gelten für Geschenke, die via Internet oder per Katalog bestellt wurden. Hier schützt der Gesetzgeber Sie als Kunden mit einer grundsätzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen. Auch die Rücksendekosten sind, soweit der Warenwert über 40,00 € lag, vom Händler zu tragen. Diese Regeln beziehen sich selbstverständlich nur auf einwandfreie Ware. Bei
Mängeln haben Sie ein Reklamationsrecht von 2 Jahren.