Nutzen auch Sie Online-Banking? Dann sollten Sie evtl. Warnhinweise Ihrer Bank immer genau lesen und ggfls. in dieser Zeit auf Online-Banking verzichten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Bankkunde sich im Online-Banking bei einem Pharming-Angriff (Internetbetrug) schadensersatzpflichtig macht.
Vorliegend ist der Bankkunde im Rahmen des Online-Bankings aufgefordert worden, gleichzeitig 10 Tan-Nummern einzugeben (iTAN-Verfahren). Der Kunde folgte dieser Aufforderung, obwohl das Kreditinstitut auf der Log-In-Seite einen lt. BGH ausreichenden Warnhinweis einstellte. Der Kunde forderte nunmehr von der Bank die Erstattung des im durch den Betrug abgebuchten Betrages in Höhe von 5.000,00 Euro als Schadensersatz. Der BGH wies die Klage ab. Die Richter stellten damit fest, dass der Kunde durch die Eingabe der 10 Tan-Nummern die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen habe, da er den Warnhinweis nicht beachtete. Damit habe er sich schadensersatzpflichtig gemacht, womit die Bank aufrechnen könne.

BGH, Urteil vom 24. April 2012 – XI ZR 96/11