KOSTEN

HONORAR

Die Vergütung von Rechtsanwälten unterliegt den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses sieht in vielen zivilrechtlichen Belangen eine vom Streitwert abhängige Vergütung vor. Gerne bieten wir Ihnen eine ausführliche Erläuterung, wie sich das während einer Beratung anfallende Honorar zusammensetzt.

GERICHTSKOSTEN

Vor den deutschen Gerichten fallen Gerichtskosten in unterschiedlicher Höhe an. Die Höhe der Gerichtsgebühr ist abhängig vom Streitwert. Bei rechtsschutzversicherten Mandanten übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die anfallenden Gerichtskosten. In Zivilverfahren muß bei Klageerhebung vom Kläger der vollständige Gerichtskostensatz 1. Instanz mit der Klageerhebung eingezahlt werden, damit die Klage vom Gericht auch bearbeitet wird. Erhält ein Kläger Prozeßkostenhilfe, entfällt die Einzahlungspflicht der Gerichtskosten. Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, so werden die Gerichtskosten auf ein Drittel reduziert. Ein Arbeitsgerichtsverfahren bleibt gerichtskostenfrei, wenn ein Vergleich geschlossen wird. Alle weiteren Fragen zu Kosten beantworten wir Ihnen gerne.

PROZESSKOSTENHILFE

Nicht jeder hat die finanziellen Mittel, die Kosten für einen Rechtsbeistandes zu tragen. Um im Fall eines Rechtsstreits dennoch kompetente Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können, kommt die Staatskasse für die Kosten des Anwaltes auf. Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für die Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufgebracht werden können und keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit besteht. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche auf staatliche Hilfe.

RECHTSSCHUTZ

Bei rechtsschutzversicherten Mandanten übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die erforderlichen Gerichtskosten. In Zivilverfahren muß bei Klageerhebung vom Kläger der vollständige Gerichtskostensatz 1. Instanz mit der Klageerhebung eingezahlt werden, damit die Sache vom Gericht auch bearbeitet wird. Erhält ein Kläger Prozeßkostenhilfe, entfällt die Einzahlungspflicht der Gerichtskosten für ihn.