Wer mit dem Fahrrad über einen Zebrastreifen fährt und dabei von einem Pkw erfasst wird, profitiert nicht vom Schutzbereich des Fußgängerüberweges. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 24.11.2010. Das Gericht hat in dem Verhalten der klagenden Radfahrerin einen wesentlichen Verursachungsbeitrag zum Zustandekommen des Verkehrsunfalls gesehen und ihr eine hälftige Mitschuld an dem Unfall angelastet. Die Richter weisen zudem darauf hin, dass im Falle eines plötzlichen und nicht absehbaren Einschwenkens eines Radfahrers auf den Zebrastreifen im Einzelfall auch eine Alleinschuld des Radfahrers gegeben sein kann .

Quelle: LG Frankenthal (Az.: 2 S 193/10)