Durch eine Gesetzesänderung haben Sie als Verbraucher ab dem 1. April 2010 ein Mal jährlich einen einen Anspruch auf eine kostenlose Auskunft der
Kreditauskunfteien. Die größte Auskunftei ist derzeit die Schufa. Daten von ca. 95 Millionen sind derzeit bei der Schufa gespeichert, somit fast jeder erwachsene Bundesbürger. Gespeichert sind neben persönlichen Daten
auch das Zahlungsverhalten (Score). Bei einer unabhängigen Überprüfung der Daten wurde festgestellt , dass gut die Hälfte (!) der Auskünfte veraltet, ungenau oder falsch sind. Dies kann für Sie als Verbraucher mit erheblichen Folgen verbunden sein. So können Sie z. B. aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft einen Kredit bei Ihrer Bank verweigert bekommen oder aber auch alltägliche Geschäfte, wie Ratenkäufe oder Handyverträge, nicht abschließen.
Nunmehr hat der Gesetzgeber Schufa & Co. verpflichtet, dem Verbrauchern ein Mal jährlich kostenlos eine vollumfängliche Auskunft zu erteilen. Diese hat zu enthalten – woher die Daten stammen, an wen sie weitergeleitet und warum sie gespeichert wurden. Außerdem muss die Auskunft Ihren aktuellen „Score“ enthalten. Der Score reicht von 0 bis 1000. Je höher der Score, um so besser für Sie. Das Gesetz verbessert auch Ihr Widerspruchsrecht.