Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Die Fahrt in den Winterurlaub mit Sommerreifen kann den Versicherungsschutz kosten. Nach einem in der Zeitschrift OLG- Report veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gilt dies als grob fahrlässig (Az.:3 U 186/02). Das Gericht wies die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen dessen Vollkaskoversicherung ab.

Der Kläger war mit Sommerreifen in die Schweiz zum Winterurlaub gefahren. Zudem hatte er die falschen Schneeketten aufgezogen. Der Wagen kam auf der schneebedeckten Hotelabfahrt in Rutschen und schrammte an einer Schneewand entlang. Die Vollkaskoversicherung weigerte sich, den am Fahrzeug entstandenen Schaden zu übernehmen, da der Kläger sich grob fahrlässig verhalten habe. Das OLG gab der Versicherung Recht.

Quelle: OLG Frankfurt (Az.:3 U 186/02)

Datum: 24.02.2004