Seit Dezember 2010 ist es beschlossene Sache, dass ein zentrales Testamentsregister für Deutschland bei der Bundesnotarkammer eingerichtet
werden wird. Der Registerbetrieb wird am 01.01.2012 aufgenommen. Bereits jetzt möchten wir Ihnen das dahinter stehende Konzept erläutern: Das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer ist für alle erbfolgerelevanten Urkunden konzipiert, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Das Register enthält deren Verwahrdaten und wird in
jedem Sterbefall geprüft. Dadurch können Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden, weil das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen Testamentsregister darüber informiert wird, ob und welche erbfolgerelevante Urkunden zu beachten sind. Zugleich wird die Verwahrstelle einer Urkunde informiert und um Ablieferung an das Nachlassgericht gebeten. Dadurch wird sichergestellt, dass der letzte Wille des Erblassers nach seinem Ableben auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Die Bundesnotarkammer richtet das Zentrale Testamentsregister 2012 ein und nimmt es in Betrieb. Ich gehe davon aus, dass wir die elektronische Registrierung ebenfalls für Sie durchführen können, wie wir das auch schon bei der Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht seit längerer Zeit praktizieren.