Bislang können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Kindsmutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seiner neusten Entscheidung nunmehr für verfassungswidrig erklärt und die Rechte der Väter gestärkt. Die bislang geltende Regelung verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, so die Richter. Mit dieser Entscheidung können unverheiratete Mütter das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern. Zwar wird dem Vater mit Anerkennung der Vaterschaft nicht auch das Sorgerecht mitübertragen, jedoch kann das Familiengericht nun auch unabhängig von der Entscheidung der Mutter das gemeinsame, in manchen Fällen sogar das alleinige Sorgerecht zusprechen. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt zwar noch nicht vor, die Karlsruher Richter haben jedoch eine Übergangsregelung angeordnet. (BVerfG – 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09).