Mit dem Herbst kommen die Stürme, die anscheinend stärker werden. Schäden an Autos oder Gebäuden dürften den einen oder anderen treffen. Diese Sturmschäden sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Wir sagen Ihnen, welche Schäden von der Versicherung übernommen werden, und welche nicht.

Sturmschäden am Auto

Beulen von Hagelkörnern, herumfliegenden Dachziegeln oder auch Schäden durch einen vom Sturm umgefallenen Baum sind Sturmschäden die von der Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen werden. Auch für indirekte Schäden durch umherfliegende Gegenstände haftet die Versicherung. Allerdings sprechen die Versicherer erst ab Windstärke 8 (ca. 70 km/h) von einem Sturm.

Sturmschäden am Haus

Für Sturmschäden am Haus wie beispielsweise abgedeckte Dächer, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Kommt es zu Schäden am beweglichen Mobiliar, wie zum Beispiel vom Sturm zerschlagene Gartenmöbel, haftet die Hausratversicherung. Aber Vorsicht: Kein Versicherungsschutz für Außenmarkise bei Sturm! Bei einem Sturm mit Windstärke 8 muss jedem klar sein, dass es zu Windstößen kommen kann, die eine Außenmarkise zerstören können. Fährt man diese dann nicht ein, verliert man wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. Dies entschied das Amtsgericht München (AZ 112 C 31663/08).